AGB Design & Papeterie

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Design & Papeterie von Yvonne Haag, Framboise Designstudio

§ 1 Allgemeines
1.1 Alle Leistungen von YHCS erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder ähnliche Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Das Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abgedungen werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil; es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
2.1 Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung von YHCS, in der der jeweilige Leistungsumfang und die Vergütung festgelegt sind.
2.2 Angebote von YHCS sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten für die Dauer von vier Wochen.
2.3 Bei Auftragserteilung ist der Auftraggeber zwei Wochen ab Zugang des Auftrages von YHCS an diesen gebunden.
Die Auftragsannahme durch YHCS hat schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung zu erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag, einer mit YHCS ausgearbeiteten schriftlichen Leistungsbeschreibung oder dem schriftlichen mit YHCS geschlossenen Vertrag.
3.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden.
3.3 YHCS ist auch nach Vertragsschluss berechtigt, eine vereinbarte Leistung zurückzubehalten, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Darüber hinaus ist YHCS berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn der Auftraggeber nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass er über sämtliche Rechte an den für die Ausführung des Auftrags von ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Werke und Inhalte etc. verfügt.

§ 4 Abwicklung des Auftrages und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt YHCS unverzüglich nach Vertragsschluss alle Unterlagen, Informationen und Materialien etc. zur Verfügung, die YHCS zur Leistungserbringung benötigt. Der Auftraggeber wird YHCS über alle Ereignisse informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch, wenn derartige Umstände erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.
Sollte auf Grund fehlender, falscher, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers ein Mehraufwand bei YHCS entstehen, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten. Durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehende Lieferzeitverlängerungen hat der Auftraggeber zu verantworten.
4.2 Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Materialien (z. B. Bilder, Grafiken, Logos etc.) keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere für Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, oder Persönlichkeitsrechte. YHCS haftet wegen einer Verletzung derartiger Rechte nicht. Sollte YHCS dennoch wegen einer derartigen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber YHCS von diesen Ansprüchen im Innenverhältnis frei. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet YHCS die zur Verteidigung gegen solche Ansprüche notwendigen Kosten zu erstatten. Der Auftraggeber hat YHCS alle Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4.3 Teillieferungen von YHCS sind zulässig.
4.4 Der Auftraggeber stellt für alle von ihm an YHCS übermittelten Daten eigene Backups her. Bei Serverausfall oder sonstigem Datenverlust bei YHCS verpflichtet sich der Auftraggeber, die Daten nochmals unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Termine
5.1 Angaben in den Verträgen über Anfangs- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich. Sie gelten nur dann als fest vereinbart,
wenn dies schriftlich festgehalten ist.
5.2 Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder ihm zuzurechnender Dritter liegen hat YHCS nicht zu vertreten und entbinden YHCS von der Einhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine.

§ 6 Fremdleistungen
6.1 YHCS ist nach ihrer Wahl berechtigt, sich bei Leistungen zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen. Eine solche Beauftragung
Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers. Durch zustandekommen des Vertrags akzeptiert der
Auftraggeber die Beauftragung Dritter in seinem Namen.
6.2. YHCS wird Dritte, die bei der Auftragserfüllung mitwirken, sorgfältig auswählen.

§ 7 Vertragsbeendigung, Rücktritt
7.1 Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten bei der Bearbeitung des Auftrages durch YHCS nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann YHCS ihm eine angemessene (im Einzelfall auch sehr kurze) Frist setzen, nach deren Ablauf YHCS zum Rücktritt oder
zur sofortigen Kündigung vom Vertrag berechtigt ist. Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
7.2 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist YHCS nach vorheriger Ankündigung mit Fristsetzung berechtigt, vom aktuellen Vertrag, sowie von allen anderen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 8 Vergütung
8.1 Der Vergütungsanspruch von YHCS entsteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung und/oder Teilleistung, sobald diese erbracht worden ist.
8.2 Alle Leistungen von YHCS, die nicht durch den Auftrag abgedeckt sind, werden gesondert vergütet.

§ 9 Zahlungsbedingungen
9.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen von YHCS ohne jeden Abzug ab dem Rechnungsdatum fällig
und sind, wenn in den Rechnungen nichts abweichendes geregelt ist, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen.
9.2 Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. als vereinbart.
9.3 YHCS ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen.
9.4 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, kann YHCS alle im Zusammenhang mit dem Auftraggeber bestehenden abgeschlossenen Verträge, erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

§ 10 Urheberrechte/Eigentumsrechte
10.1. Alle Leistungen von YHCS bleiben im Eigentum von YHCS. Sie können von YHCS jederzeit zurückverlangt werden, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung der Vergütung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur ein Nutzungsrecht und/oder Verwertungsrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks. Für den Fall, dass keine gegenteilige Vereinbarung mit YHCS getroffen wurde, ist es dem Auftraggeber nur gestattet, Leistungen von YHCS selbst, ausschließlich
in Deutschland und während der Dauer der Vertragsbeziehungen zu nutzen. Nutzungsrechte und/oder Verwertungsrechte an Leistungen von YHCS werden erst durch vollständige Zahlung der von YHCS gestellten Rechnungen erworben.
10.2 Soweit der Auftraggeber und/oder von ihm beauftragte Dritte, Leistungen von YHCS ändern oder weiterentwickeln will, bedarf es hierzu der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von YHCS. Darüber hinaus bedarf es, soweit dies urheberrechtlich notwendig ist,
der Zustimmung des Urhebers.
10.3 Quellcodes und/oder offene Dateien gehören, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nicht zum Lieferumfang von YHCS.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen von YHCS, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus gehen, ist, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht, die Zustimmung von YHCS erforderlich. Für eine derartige Zustimmung steht YHCS und/oder dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.5 Für die Nutzung von Leistungen von YHCS bzw. von Werbemitteln etc., für YHCS konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach Ablauf des Vertragsverhältnisses, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von YHCS notwendig.

§ 11. Kennzeichnung
11.1 YHCS ist berechtigt, auf Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen einen Hinweis auf YHCS anzubringen und auf den Urheber hinzuweisen. Ein Vergütungsanspruch des Auftraggebers hierfür besteht nicht.
11.2 YHCS ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

§ 12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Der Auftraggeber hat das Werk unmittelbar nach Ablieferung auf Mängel zu untersuchen. Eventuelle Mängel sind YHCS innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Gestalterisch-künstlerische Kriterien und Toleranzen bei Druckerzeugnissen (z.B. leichte Farbabweichungen oder Bildverschiebungen), die innerhalb anerkannter Grenzwerte liegen, können einen Mangel nicht begründen.
12.2 Liegt tatsächlich ein Mangel vor, leistet YHCS innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat YHCS alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. YHCS ist berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für YHCS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3 Vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Käufers gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund gegen YHCS
und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Unberührt durch diesen Haftungsausschluss bleiben Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die von YHCS oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

§ 13. Haftung insbes. auf Grund wettbewerbs-, marken-, und/oder kennzeichenrechtlicher Vorschriften
13.1 YHCS wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken-, und kennzeichenrechtlichen Vorschriften auch bei den von YHCS vorgeschlagenen Werbemaßnahmen (z. B. ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Er wird von YHCS vorgeschlagene Werbemaßnahmen (z. B. ein von YHCS vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbs-/ kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit überzeugt hat oder wenn er bereit ist, das mit der Werbemaßnahme (z. B. der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Die Regelungen des § 4.2 gelten entsprechend.

§ 14 Sonstiges
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von YHCS.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
14.3 Köln ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
14.4 Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.